TÜV/Hauptuntersuchung bei Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in Italien
Verfasst: 11.05.2020, 15:11
Hallo!
Günther bat mich, folgende Information hier einzustellen. Diese entspricht nach bestem Wissen und Gewissen meinem Informationsstand. Ich fand keinen passenden Thread, es gab wohl mal einen, aber der scheint mir umbenannt. Ansonsten: bitte verschieben!
Ein in D zugelassenes Fahrzeug kann keine Hauptuntersuchung in Italien machen wie ein in Italien zugelassenes Fahrzeug keine Plakette in D bekommen kann. Es geht hier im Wesentlichen um die Fahrzeuge von Nicht-Residenten auf Sardinien, die dort mit deutschem Kennzeichen bewegt werden. Die Stillegung in Italien kann dann nur aufgrund festgestellter technischer Mängel erfolgen, nicht wegen abgelaufener TÜV-Plakette.
Ich habe ein in Frankreich zugelassenes Auto auf Sardinien. Für die regelmäßige contrôle technique (in diesem Fall alle fünf Jahre, da Oldtimer) interessiert sich auf Sardinien niemand.
Natürlich bin ich dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist und sollte diesen auch z. B. nach einem Unfall auch nachweisen können, z. B. durch den Bericht einer Inspektion.
Nichts und niemand kann mich zwingen, das Fahrzeug nach D (bzw. nach F) zu bringen, um eine Hauptuntersuchung machen zu lassen, solange ich das Fahrzeug nicht in D (bzw. F) bewege. Versichert sein muss es natürlich!
In einem anderen Forum sind diese Ausführungen deutlich kritisiert worden, ich bleibe aber inhaltlich dabei. Wenn ein italienischer Polizist wegen einer abgelaufenen deutschen TÜV-Plakette rummeckert, dann kann das gut möglich sein, erfolgt aber nicht auf einer rechtlichen Grundlage. Natürlich kann er (oder sie...) bei einem schlecht gepflegten Fahrzeug, bei dem Zweifel an der Verkehrssicherheit angebracht sind, eine solche abgelaufene Plakette als Anlass nehmen, Fahrzeug und Fahrer "auseinander" zu nehmen. Eine Strafe nur wegen der abgelaufenen deutschen Plakette kann er aber nicht verhängen. Nehmen wir mein erwähntes in F zugelassenes Fahrzeug. Dieses hat gar keine Plakette oder von außen erkennbares Zeichen mit einem Datum für eine Untersuchung. Diese ist nur aus der "Carte grise", dem Fahrzeugschein erkennbar und das auch nur, wenn man weiß, wo man diese Information findet. Ein Polizist wird bei ausländischen Dokumenten doch in aller Regel nicht wissen können, wo er eine solche Information findet...
Günther bat mich, folgende Information hier einzustellen. Diese entspricht nach bestem Wissen und Gewissen meinem Informationsstand. Ich fand keinen passenden Thread, es gab wohl mal einen, aber der scheint mir umbenannt. Ansonsten: bitte verschieben!
Ein in D zugelassenes Fahrzeug kann keine Hauptuntersuchung in Italien machen wie ein in Italien zugelassenes Fahrzeug keine Plakette in D bekommen kann. Es geht hier im Wesentlichen um die Fahrzeuge von Nicht-Residenten auf Sardinien, die dort mit deutschem Kennzeichen bewegt werden. Die Stillegung in Italien kann dann nur aufgrund festgestellter technischer Mängel erfolgen, nicht wegen abgelaufener TÜV-Plakette.
Ich habe ein in Frankreich zugelassenes Auto auf Sardinien. Für die regelmäßige contrôle technique (in diesem Fall alle fünf Jahre, da Oldtimer) interessiert sich auf Sardinien niemand.
Natürlich bin ich dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist und sollte diesen auch z. B. nach einem Unfall auch nachweisen können, z. B. durch den Bericht einer Inspektion.
Nichts und niemand kann mich zwingen, das Fahrzeug nach D (bzw. nach F) zu bringen, um eine Hauptuntersuchung machen zu lassen, solange ich das Fahrzeug nicht in D (bzw. F) bewege. Versichert sein muss es natürlich!
In einem anderen Forum sind diese Ausführungen deutlich kritisiert worden, ich bleibe aber inhaltlich dabei. Wenn ein italienischer Polizist wegen einer abgelaufenen deutschen TÜV-Plakette rummeckert, dann kann das gut möglich sein, erfolgt aber nicht auf einer rechtlichen Grundlage. Natürlich kann er (oder sie...) bei einem schlecht gepflegten Fahrzeug, bei dem Zweifel an der Verkehrssicherheit angebracht sind, eine solche abgelaufene Plakette als Anlass nehmen, Fahrzeug und Fahrer "auseinander" zu nehmen. Eine Strafe nur wegen der abgelaufenen deutschen Plakette kann er aber nicht verhängen. Nehmen wir mein erwähntes in F zugelassenes Fahrzeug. Dieses hat gar keine Plakette oder von außen erkennbares Zeichen mit einem Datum für eine Untersuchung. Diese ist nur aus der "Carte grise", dem Fahrzeugschein erkennbar und das auch nur, wenn man weiß, wo man diese Information findet. Ein Polizist wird bei ausländischen Dokumenten doch in aller Regel nicht wissen können, wo er eine solche Information findet...