Der Notar setzt lediglich den Vertrag nach den Angaben der Parteien auf und überprüft diese nicht auf ihre Richtigkeit! Über die Baugenehmigung, die Besitzverhältnisse etc. gibt das Bauamt der Kommune Auskunft.
Vielleicht kommt es auf den Notar an. Meiner hat auch überprüft, ob noch Hypotheken auf das Gebäude eingetragen sind und wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und mit den alten Verträgen verglichen.
Soweit ich weiß, haben sich die Gesetze bezüglich der Notare in den letzten Jahren geändert und sie haften für das, was sie beurkunden. Das war früher nicht so.
Und zu den Maklerprovisionen. Bei manchen Marklern gab es einen Mindestbetrag von 3000€ bei einem Kauf unter 100.000€, aber ist Verhandlungssache oder wird von den Maklern halt so festgelegt. Kann man aber gleich bei Kontaktaufnahme einfach anfragen.
@ stella
Es gibt halt auch solche und solche Notare. Ich habe das Glück, einheimiche Freunde zu haben, die sich auch mit der Gesetzeslage beschäftigen und Wert auf korrekte Verträge legen. In welcher Region sucht ihr denn?
Hier eine für mich neue Info: In ganz Italien gibt es ein Immobilienregister ("Ufficio di Pubblicità Immobiliare") Es wird bei der zuständigen "Agenzia delle Entrate" (Finanzbehörde) geführt u. enthält alle Daten einer Immobilie: Katastereintrag, Eigentümer, evtl Hypotheken, Lasten (wie z.b. Wegerechte) usw.
Su Corvu hat geschrieben: 13.07.2019, 12:08
Hier eine für mich neue Info: In ganz Italien gibt es ein Immobilienregister ("Ufficio di Pubblicità Immobiliare") Es wird bei der zuständigen "Agenzia delle Entrate" (Finanzbehörde) geführt u. enthält alle Daten einer Immobilie: Katastereintrag, Eigentümer, evtl Hypotheken, Lasten (wie z.b. Wegerechte) usw.
Darauf haben aber, so denke ich, auch die Makler bei berechtigtem Interesse Zugriff. Unser Makler hat uns den Auszug (bereits längere Zeit nach Kauf und Registrierung) mal sehr kurzfristig besorgt. Wir hatten ihn am nächsten Tag. Aufgrund der Geschwindigkeit kann ich mir nicht vorstellen, dass er über den Notar ging.
Einsicht in das Register können auch Privatpersonen haben, Du brauchst dazu also keinen Anwalt oder Notar. Das Immo-Register entspricht in etwa dem dt. Grundbuch, das es in I. (außer Südtirol) nicht gibt.
Was mich irritiert, ist, dass bei der Beschreibung des italienischen Grundbuchs in Günthers Link der Abschnitt "Wer kann Einsicht in das Grundbuch nehmen?" komplett fehlt - im Gegensatz zum deutschen Grundbuch.
Kann denn in Italien jede Privatperson auch ohne den Nachweis eines berechtigten Interesses einfach so Einsicht nehmen? Weiß das jemand?
@ Susanna: wir suchen schon lange in und um Budoni. Ist nicht so einfach, da es gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sein sollte und alle Wege (Einkauf, Strand) möglichst zu Fuss oder mit dem Rad erreichbar sein müssen, da ich die meiste Zeit im Jahr kein Auto habe.
Wir haben die Unterstützung einer ortsansäßigen Person, die sich mit Immobilien auskennt und auch weiß, was zu beachten ist - das ist i.M. nicht das Problem.
Mich haben nur die sehr unterschiedlichen Makler-Provisionen erstaunt (zwischen 2,5 und 8%), wenn sie überhaupt in der Anzeige angegeben sind.
Deshalb meine Frage nach der Provisions-Obergrenze.
Das Meer ist keine Landschaft, es ist das Erlebnis der Ewigkeit. (Thomas Mann)