Bestehen bei diesem strengen Verbot Abgrenzungen zwischen Ausserorts- und Innerortslage?Su Corvu hat geschrieben: 12.07.2019, 09:03 Die Brandschutzverordnung ist da ganz eindeutig:
Artikel 4
(Verbote)
a) accendere fuochi o compiere azioni che possano provocarne l’accensione
(Feuer an zu machen oder Aktionen auszuführen, die Feuer verursachen könnten)
Darunter fällt auch die offene Flamme eines Gasgrills.
Wir benutzen seit Jahren einen hochwertigen Elektrogrill mit geschlossener Metall-Grillfläche. Wenn das Grillgut richtig gewürzt wird, schmeckt es auch gut.
Der Zivilschutz hat übrigens für heute vor einem sehr hohen Brandrisiko (Alarmstufe Orange) auf der ganzen Insel gewarnt.
Oder besteht in geschlossenen Ortslagen ("nur") das Gebot höchster Vorsicht? Es beträfe ja ansonsten auch alle Ferienhäuser und viele Restaurants in der Hochsaison.
Viele Grüße
Michael
